- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kundenbeziehungen mit der HR Vision Leu AG, Eggweg 3, 8193 Eglisau (nachfolgend „HR Vision Leu“ genannt).
- Als „Kunde“ werden in diesen AGB sowohl juristische- als auch natürliche Personen benannt.
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über alle von der HR Vision Leu erbrachten Dienstleistungen gemäss dem publizierten Angebot.
- Die AGB sind für alle Punkte gültig, die nicht in einem individuellen Dienstleistungsvertrag mit einem Kunden geregelt werden.
- Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Dienstleistungsvertrag und diesen AGB gelten die Bedingungen in der genannten Reihenfolge der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber sind wegbedungen.
- Jeder Einstieg in ein mögliches Mandatsverhältnis beginnt mit einem kostenfreien Kontaktgespräch. Dieses dient zur genauen Information über die Inhalte der publizierten Angebote, zur Erfassung der gewünschten und möglichen Beratungsleistungen und zur Abklärung, ob die notwendige Vertrauensgrundlage für eine Zusammenarbeit besteht. Beratungsleistungen finden bei diesem Gespräch nicht statt.
- Juristische Personen bezeichnen für das Erstgespräch eine verantwortliche Ansprechperson. Diese muss mit verbindlichen Kompetenzen ausgestattet sein und bleibt für eine allfällige Vertragsdauer Träger des Mandates von Firmenseite.
- Kommt ein Kunde zur Überzeugung, dass ein publiziertes- oder massgeschneidertes Angebot der HR Vision Leu seinen Entwicklungsbestrebungen entspricht, wird ein Auftrag formuliert.
- Aufgrund des formulierten Auftrags erstellt die HR Vision Leu eine verbindliche Offerte.
- Ein rechtsgültiger Mandatsvertrag entsteht, wenn der Kunde:
- ein unterzeichnetes Exemplar der Offerte als Auftragsbestätigung zurücksendet.
- von der HR Vision Leu im Internet angebotene Dienstleistungen oder Produkte bezieht oder benutzt (Lizenzvertrag).
- Werden im Verlauf des Mandates Anpassungen notwendig, entscheiden Kunde und HR Vision Leu gemeinsam, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
- Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
- Sollte sich eine Bestimmung in einem abgeschlossenen Mandatsvertrag als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Absicht gerecht werdende Bestimmung gemäss OR 20 E. Inhalt des Vertrages / II. Nichtigkeit ersetzen.
- Ein Vertrag kann gemäss OR Art. 404 von jedem Vertragspartner jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. HR Vision Leu hat in jedem Fall Anspruch auf Vergütung ihrer bis zur Auflösung erbrachten Leistungen, beziehungsweise für die im Internet bezogenen Dienstleistungen und Produkte (Lizenzkosten).
- Die HR Vision Leu erbringt ihre Dienstleistung im Rahmen des gültigen Mandatsvertrages. Zeichnet sich im Laufe des Mandats gegenüber der Offerte ein Minder- oder Mehraufwand ab, wird die HR Vision Leu darüber informieren und gemeinsam mit dem Kunden den Mandatsvertrag entsprechend anpassen.
- Für Dienstleistungen die nicht über das Internet vermittelt werden, gilt als Erfüllungsort:
- Bei juristischen Personen der Sitz des Kunden oder gemäss Mandatsvertrag.
- Bei natürlichen Personen der Sitz der HR Vision Leu AG.
- Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Drittpersonen beizuziehen.
- Die HR Vision Leu gewährt dem Kunden das Recht, Kurse und Webinare der entsprechenden Online-Angebote im Rahmen der erworbenen Lizenz zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und auf die Nutzung durch den Kunden beschränkt. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder nichtkommerzieller Art sind untersagt.
- Eine Lizenz legt fest, wie vielen Nutzern der Kunde das festgelegte Angebot der HR Vision Leu zugänglich machen darf. Die Nutzer werden namentlich erfasst und können das Angebot ohne zeitliche Beschränkung nutzen.
- Sind im Mandatsvertrag kundenseitige Vorleistungen festgehalten wie:
- Rauminfrastruktur
- Unterkunft und Verpflegung
- Kundenseitige Unterlagen
- Mitarbeiterplanung
- Drittleistungen usw.
sind diese so bereit zu stellen, dass die HR Vision Leu ihre Leistungen ohne Einschränkung am vertraglich vorgesehenen Ort und Zeitpunkt erbringen kann.
- Für Unterlagen die vom Kunden direkt abgegeben werden übernimmt die HR Vision Leu keine Verantwortung. Sie geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Es entspricht der Philosophie der HR Vision Leu, ihre Kunden zur selbständigen Personalentwicklung zu befähigen. Damit das möglich ist stellt der Kunde sicher, dass die HR Vision Leu mit der Person für die Dauer des Auftrags zusammenarbeiten kann, welche für die Personalentwicklung beim Kunden verantwortlich ist.
Die HR Vision Leu überträgt ihre Kompetenz gemäss den vertraglichen Abmachungen auf die verantwortliche Person beim Kunden, die wiederum die Personalentwicklung innerhalb des Unternehmens sicherstellt.
Keine Kompetenzübertragung im erwähnten Sinn erfolgt bei Ausbildungsseminaren der HR Vision Leu, welche diese im Auftrag des Kunden ohne kundenpezifiche Anpassung dem Unternehmen anbietet. - Werden von Kunden Daten und Informationen auf Formularen der HR Vision Leu erfasst, ist der Kunde verantwortlich, dass die Daten gemäss den Instruktionen erfasst werden. Für Auswertungen die durch unrichtig erfasste- oder falsche Daten verzerrt werden, lehnt die HR Vision Leu jegliche Verantwortung ab.
- Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich.
Die HR Vision Leu ist berechtigt, das Nutzerverhalten der Kunden auf seiner Internetplattform zu kontrollieren.
- Die HR Vision Leu wahrt die Vertraulichkeit sämtlicher Unterlagen und Informationen, die sie während dem vertraglich übernommenen Auftrag erhält. Das gilt auch für Dritte und für Unterlagen, die sie selbst erstellt oder Dritte für die Erfüllung ihres Auftrages erstellen.
- Eine Weitergabe von Test- und Beratungsergebnissen von einzelnen Angestellten an den Auftraggeber kann nur dann erfolgen, wenn die zu beratende Person hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat.
- Jede beratene Person hat ein Recht auf Einsicht in die von HR Vision Leu über sie erstellten Unterlagen. Die Unterlagen die von HR Vision Leu abgegegen werden, gehen zu Eigentum an die beratene Person. Alle weiteren Unterlagen bleiben Eigentum der HR Vision Leu und werden nicht abgegeben.
- Fachliche Erkenntnisse aus ihrer Arbeit mit einem Kunden darf HR Vision Leu anderweitig verwenden, wenn dabei keine Rückschlüsse auf einen Kunden möglich sind.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
- Die vertraglich geschuldeten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde anlässlich der periodischen Standortbestimmungen keine Korrektur verlangt. HR Vision Leu verpflichtet sich, diese Leistungsprüfung in regelmässigen Abständen, spätestens alle drei Monate während der Vertragsdauer einzufordern.
- Wünscht der Kunde Leistungskorrekturen, werden diese der HR Vision Leu schriftlich mitgeteilt. Die HR Vision Leu vereinbart darauf mit dem Kunden eine Nachbesserung, die ebenfalls schriftlich festgehalten wird.
- Nach Mandatsabschluss können keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen oder Nachbesserungen geltend gemacht werden.
- Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle auf auf der Website publizierten Investitionen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).
- Werden Leistungen gewünscht welche unter Investitionen nicht als Pauschale publiziert sind, gilt immer die Abrechnung nach Aufwand. Abrechnung nach Aufwand gilt auch, wenn ein Kunde Leistungen wünscht, die über die publizierten Pauschalleistungen hinausgehen.
Aufwand wird in Blöcken von 15 Minuten zum publizierten Stundenansatz abgerechnet. Angebrochene Blöcke werden mathematisch gerundet. - Wird nach Aufwand abgerechnet kann der Kunde im Mandatsvertrag ein Kostendach definieren. Die HR Vision Leu wird in diesem Fall rechtzeitig mit dem Kunden Kontakt aufnehmen falls erkennbar würde, dass das Kostendach für gewünschte Leistungen nicht ausreicht.
- Als Aufwand verrechenbare Leistungen, sofern nicht explizit in der Pauscale enthalten:
- Beratungs- und Coachinggespräche unabhängig vom Ort
- Bearbeitungszeit als Vor- oder Nachbereitung von Beratungsgesprächen
- Auswertung von NST-Profilen
- Schriftliche Zusammenfassungen, Berichte und Gutachten
- Recherchen und Abklärungen auf Wunsch des Kunden
- Spesen gemäss Vereinbarung im Mandatsvertrag
- Kunden sind gebeten, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.
- Beim Bezug von Dienstleistungsangeboten im Internet gilt Vorauszahlung.
- Auf Wunsch des Kunden können im Mandatsvertrag Teilzahlungen vereinbart werden.
- Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde nach Ablauf an das vereinbarte Zahlungsziel erinnert. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der in der Erinnerung gesetzten Frist, erfolgt eine Mahnung. Wird die Rechnung innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist nicht beglichen, fällt der Kunde in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 5% des Rechnungsbetrags geschuldet. Bei mehrfachem Zahlungsverzug behält sich HR Vision Leu vor, ohne Angabe von weiteren Gründen Vorauskasse zu verlangen.
- Der HR Vision Leu steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.
- Bei Mandaten die über mehrere Wochen laufen, stellt HR Vision Leu alle vier Wochen eine Zwischenrechnung.
- Vorlagen, Unterrichtsmaterial und Handouts welche die HR Vision Leu dem Kunden abgibt, gehen mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden über. Der Kunde darf sämtliches Material nach eigenem Gutdünken für seine betriebsinterne Personalenwicklung auch über die Vertragsdauer hinaus nutzen. Eine Nutzung der Unterlagen ausserhalb des Unternehmens oder eine Weitergabe an Dritte, auch in abgeänderter Form, ist nicht gestattet.
- Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
- Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
- Jegliche Haftung für Handlungen von Personen die der Kunde zur Verfügung stellt, wird vollumfänglich ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Schäden welche ihm durch die HR Vision Leu entstanden sind dieser umgehend zu melden. Spätestens aber bis zum Ende des Mandatsvertrags.
- HR Vision Leu bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von www.hrvision-leu.com und unternimmt angemessene Vorkehrungen um die Plattform vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch kein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren von www.hrvision-leu.com und den angebotenen Dienstleistungen gewährleisten.
- HR Vision Leu stellt zusammen mit ihrem Webhost sicher, dass die Website sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand ist. Hackerangriffe und MiTM (Man in the Middle) Angriffe können jedoch nie ausgeschlossen werden. HR Vision Leu haftet nicht für Schäden, welche durch solche oder ähnliche Angriffe in irgendwelcher Form beim Kunden entstehen.
- HR Vision Leu leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen.
- Ein vom Kunden festgestelltes Problem oder ein technischer Defekt ist HR Vision Leu umgehend anzuzeigen.
- Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der HR Vision Leu zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Ohne explizite Erwähnung im Mandatsvertrag findet keine Übertragung von Rechten an Kunden statt.
- Mit Ausnahme der Bestimmungen unter K) in diesen AGB ist das Copyright exklusiv bei der HR Vision Leu. Jegliche externe Weiterverwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem geistigen Eigentum der HR Vision Leu ist ohne schriftliche Genehmigung der HR Vision Leu untersagt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von HR Vision Leu jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der HR Vision Leu in Kraft.
- Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Mandatsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
- Wird die fristgerechte Vertragserfüllung durch die HR Vision Leu, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Terrorismus, Streiks, Unfälle, Pandemien oder behördliche Verordnungen aufgrund höherer Gewalt verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
- Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage sind beide Mandatsparteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Die Abgeltung von bereits erbrachten Leistungen bezw. Zahlungen ist in diesem Fall Verhandlungssache.
- Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
- Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Bezirksgericht Bülach zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.